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1. Aktualisierung der globalen Zollabfertigungspolitik: 15 % Reduzierung der Zollabfertigungszeit für gewöhnliche Waren und „zweite Freigabe“-Privileg für Unternehmen mit hohem Kreditwert
[Branchennews] Kürzlich hat die Generalverwaltung des Zolls offiziell die „Mitteilung zur weiteren Optimierung des Zollabfertigungsprozesses für den grenzüberschreitenden Güterverkehr“ veröffentlicht, mit einer Reihe von Maßnahmen, die gezielt auf die Probleme der Speditionsbranche bei der Zollabfertigung abzielen und so dem globalen Handel Effizienzvorteile verschaffen. Der Kern dieser politischen Anpassung umfasst drei Dimensionen: die Vereinfachung des Anmeldeverfahrens, die Einführung des integrierten Modells „frühzeitige Anmeldung + zweistufige Anmeldung“ sowie die Erweiterung des papierlosen Zollverfahrens, um damit grundlegend Probleme wie Warteschlangen bei der Zollabfertigung in Hochsaison und zeitaufwändige Datenprüfung zu lösen.
Nach der Umsetzung der Politik hat sich die durchschnittliche Zollabfertigungszeit für gewöhnliche Waren im Vergleich zur Vergangenheit um mehr als 15 % verkürzt, und Massengüter von Unternehmen mit guter Bonität können innerhalb von Sekunden durch den Zoll freigegeben werden. „Unser Betriebsteam hat die Anpassung an den neuen politischen Prozess vorangetrieben. Letzte Woche dauerte eine Sendung von Waren des grenzüberschreitenden E-Commerce nur 2 Stunden von der Zollanmeldung bis zur Freigabe, was fast 70 % schneller war als die frühere Frist, wodurch die Lager- und Verzögerungskosten für Kunden effektiv gesenkt wurden.
